Nach der Geburt

Power-Rückbildungsgymnastik

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Kursbeschreibung

Power – Rückbildungsgymnastik

Du hast dich gut erholt von der Geburt?

Es könnte gerne wieder losgehen mit dem Sport?

Oder aber du bist spät dran mit dem Rückbildungskurs?

Dann bist Du jetzt genau richtig bei unserem neuen Format der Rückbildungsgymnastik!

In 4 Wochen finden 8 Termine statt. Jeweils Dienstagmorgen um 9.15 – 10.30 Uhr und Donnerstagabend um 17.45 – 19 Uhr. Eine Teilnahme ist frühstens ab der 8. bis 12. Woche nach Entbindung möglich.

Lasst uns zusammen ranpowern!

Termin:
02.06. – 25.06.2026
8 Unterrichtseinheiten à 75 Minuten. Jeweils dienstags 9.15 – 10.30 Uhr und donnerstags 17.45 – 19 Uhr

Gebührenabrechnung

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen; dabei ist der Grund deines Versäumnisses unerheblich. Nach Kursende wird die Kaution abzüglich der Fehlstunden (je 15,- €) zurückgezahlt. Hinweis: Die Fehlstunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen aus diesem Grund selbst bezahlt werden. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die leitende Hebamme behält sich vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Kaution

Da Fehlstunden nicht von den Krankenkassen übernommen werden, arbeitet die Hebamme mit einem Kautionssystem. Die Kaution beträgt 50,- € und wird in der ersten Stunde in bar entrichtet. Pro versäumte Kurseinheit werden 15,- € abgezogen. Der Grund für das Versäumnis sowie ein nachgereichtes Attest haben keinen Einfluss darauf. Wurden alle Kurseinheiten wahrgenommen, wird die vollständige Kaution zurück gezahlt.

Bearbeitungsgebühr

Für jede angemeldete Frau berechnet die Hebamme eine Bearbeitungsgebühr von 10,- €.

Privatversicherte

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.

Private Rechnungen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Ich als Hebamme habe keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,- € berechnet.

Termine, Kosten & Co.

Kursleitung

Anna Schnappauf

Kosten

Gebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet

Termin

dienstags um 9.15 – 10.30 Uhr und donnerstags um 17.45 – 19 Uhr vom 02.06. - 25.06.2026

Anmeldung

Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular auf dieser Seite an

Über die Kursleitung

Mein persönliches Anliegen ist es, euch in den sensiblen Lebensphasen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett einfühlsam zu begleiten. Ich möchte, dass euch ein guter Start in die Familie gelingt, denn auf den Anfang kommt es an.

Ich freue mich, euch auch in meinen Kursen kennenlernen zu dürfen und euch über die gesamte Schwangerschaft zu begleiten.

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Anna Schnappauf

Hebamme

Kursanmeldung

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