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Nach der Geburt
Power-Rückbildungsgymnastik
Du hast dich gut erholt von der Geburt?
Es könnte gerne wieder losgehen mit dem Sport?
Oder aber du bist spät dran mit dem Rückbildungskurs?
Dann bist Du jetzt genau richtig bei unserem neuen Format der Rückbildungsgymnastik!
In 4 Wochen finden 8 Termine statt. Jeweils Dienstagmorgen um 9.15 – 10.30 Uhr und Donnerstagabend um 17.45 – 19 Uhr. Eine Teilnahme ist frühstens ab der 8. bis 12. Woche nach Entbindung möglich.
Lasst uns zusammen ranpowern!
Dieser Kurs wird komplett von der Krankenkasse bezahlt.
Termine, Kosten & Co.
Kursleitung
Anna Schnappauf – HebammeKosten
Gebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnetTermin
8 Unterrichtseinheiten à 75 MinutenJeweils dienstags 9.15 – 10.30 Uhr und donnerstags 17.45 – 19 Uhr11.03.2025 - 03.04.2025
Anmeldung
Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular auf dieser Seite anGebührenabrechnung
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen; dabei ist der Grund deines Versäumnisses unerheblich. Nach Kursende wird die Kaution abzüglich der Fehlstunden (je 15,- €) zurückgezahlt. Hinweis: Die Fehlstunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen aus diesem Grund selbst bezahlt werden. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die leitende Hebamme behält sich vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Partnergebühr für einen Kursabend wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Gebühr beträgt 80,- € für den gesamten Kurs und wird zum Kursbeginn in bar beglichen. Dafür erhält der Partner eine Teilnahmebestätigung und Quittung.
Kaution
Da Fehlstunden nicht von den Krankenkassen übernommen werden, arbeite ich mit einem Kautionssystem. Die Kaution beträgt 50,- € und wird in der ersten Stunde in bar entrichtet. Pro versäumte Kurseinheit werden 15,- € abgezogen. Der Grund für das Versäumnis sowie ein nachgereichtes Attest haben keinen Einfluss darauf. Wurden alle Kurseinheiten wahr-genommen, wird die vollständige Kaution zurück gezahlt.
Bearbeitungsgebühr
Für jede angemeldete Frau werden 10,- € Bearbeitungsgebühr berechnet.
Privatversicherte
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.
Private Rechnungen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Ich als Hebamme habe keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,- € berechnet.